SCMa 28. / 29. April 2012
 -  Segel-Club Mardorf e.V. 
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Baldaufpokal – und Büsselbergpreis

- Ausschreibung -

Klassen:  

Optimisten A + B
 

Revier:

Steinhuder Meer
 

Veranstalter:

Wettfahrtvereinigung Steinhuder Meer e.V.
 

Ausrichter:

Segel-Club Mardorf e.V., Uferweg 128, 31535 Mardorf
 

Wettfahrten:

Geplant sind 4 Wettfahrten mit einem Streicher. Der Kurs wird bei der Steuermannsbesprechung bekanntgegeben.
 

Startzeit: 

Ankündigung zur 1. Wettfahrt: Samstag, 12:55 Uhr.
Steuermannsbesprechung:
    Samstag, 12.00 Uhr.
 

Preise:  

Pokale werden für das erste Drittel vergeben. Alle weiteren Regatta-teilnehmer/innen erhalten Erinnerungsgaben. Preise werden nicht nachgesandt.
 

Startgeld: 

Das Startgeld beträgt 15,00 Euro und ist spätestens eine Stunde vor dem ersten Start im Wettfahrtbüro zu entrichten. Mit der Abgabe der Meldung
verpflichtet sich der Segler / die Seglerin zur Entrichtung des Startgeldes.
 

Wettsegel-bestimmungen:

Gesegelt wird nach den gültigen WR der ISAF, den Zusatzbe-stimmungen des DSV, den Klassenvorschriften und den Segelanweisungen. Die Segelanweisungen sind im Regattabüro erhältlich.
 

Wertung:  
 

Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point Punktsystem gemäß WR.

Sicherungsboote: 

Für Jugendbootklassen können zusätzliche externe Sicherungsboote angemeldet werden. Von den Fahrern ist eine Gebühr von 10,- Euro beim Veranstalter zu zahlen. Außerdem muss eine Kennzeichnungsflagge gefahren werden, die beim Veranstalter für 20,- Euro Pfand ausgeliehen werden kann.

Meldung über: 
(spätestens bis 09.04.2012 !)

Ekkehard Tjaden, Tel.
05036 / 808
Email anneliesetjaden@web.de

Verpflegung: 

„Hamburgerschlacht“ und ein Getränk am Samstag;
Kuchenbüfett am Sonntag.
 

Unterkunft: 

Auf dem Clubgelände ist kaum Platz für Fahrzeuge und Zelte vorhanden. Übernachtungsmöglichkeiten bestehen auf den umliegenden Campingplätzen (Nordufer u. Niemeyer), in der Jugendherberge (Möwengrund 2, Tel.: 05036/457) und in den Beherbergungsbetrieben in Mardorf.

Zimmervermittlung durch den Verkehrsverein Mardorf, Tel.: 050536/92121, e-mail:
tourist-info-mardorf@t-online.de.

Die Schiffe können zwischen den Wettfahrten auf dem Clubgelände gelagert werden.

Es wird um Angabe auf dem Meldeformular gebeten, in welchem Verein das Boot untergebracht werden soll.

Anfahrt: 

Der Segel-Club Mardorf hat sein Clubgelände am Nordufer des Steinhuder Meeres: 31535 Neustadt, OT Mardorf, Uferweg 128.

Zufahrt aus Richtung Neustadt oder vom Ortsteil Mardorf über die Meerstraße. Hinweise mit „Opti“Symbol und Schilderbaum an der Straßenseite.
 

Meldestelle: 

Ulf Pansa, Ovelgönner Weg 15, 32549 Bad Oeynhausen,
Tel.: 05731 / 302822
e-mail: pansa@teleos-web.de
 

Teilnahme-berechtigung: 

Segler/innen der Gruppe A müssen die Startberechtigung
für diese Gruppe besitzen. Alle Teilnehmer/innen müssen
das Freischwimmerzeugnis haben und ihr Boot bei jedem Wetter beherrschen.


Sicherheitsbe-bestimmungen:

Zugelassen sind nur Boote, die mit den vorgeschriebenen Auftriebskörpern bzw. entsprechenden Sicherheitsein-                            richtungen, gem. Klassenvorschrift, versehen sind.
Die Schleppleine muß mindestens 6 m lang und schwimmfähig sein.

 

Meldeschluß: 

17.04.2012 !!!
 

Hinweis zur Meldung:

Eine Meldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten enthält und bestätigt wird, dass der/die teilnehmende Jugendliche das Freischwimmerzeugnis besitzt und die in der Anmeldung auf der Rückseite der Ausschreibung erfragten Angaben gemacht sind.
 

M e l d e b e s t i m m u n g

1. In Ergänzung zu den WR - Regel 46 und 75 - muss der für die Führung des gemeldeten Bootes Verantwortliche einen gültigen DSV-Führerschein, bzw. bei ausländischen Teilnehmern, einen gültigen Befähigungsnachweis des Landesverbandes besitzen.

2. Die Abgabe einer Meldung (auch formlos oder telefonisch) verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung des Meldegeldes.
Die Annahme der Meldung wird nicht bestätigt. Lediglich bei einer Absage wird der/die Meldende rechtzeitig benachrichtigt, und auch nur dann wird das Meldegeld erstattet. Achtung! Es wird eindringlich auf die Einhaltung von WR 77 verwiesen.

3. Das Meldegeld ist am  28. April 2012, spätestens bis eine Stunde vor dem Start, im Regattabüro zu zahlen. Sollte ein/eine Teilnehmer/in bis dahin nicht bezahlt haben, bzw. die Zahlung nicht nachweisen können, wird das Boot nicht gewertet.
Bitte den Meldeschluss beachten, es gilt der Eingang bei der Meldestelle. Auf Nachmeldungen wird ein Aufschlag von 5,00 € erhoben.

4. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen.

5. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

6. Mit der Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der Regattateilnehmer/innen veröffentlicht werden dürfen.

 

 

 Meldung zum Baldaufpokal und Büsselbergpreis 2012
    

Meldeschluss:

17.04.2012, Eingang Meldestelle
 

Meldestelle:

Ulf Pansa, Ovelgönner Weg 15, 32549 Bad Oeynhausen,
Tel.: 05731 / 302822
e-mail: pansa@teleos-web.de


Segelnummer:

GER  -  ......................

Klasse:

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Bootsname:

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Steuermann/-frau:

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Straße:

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PLZ/Ort:

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Telefon: 

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Fax:

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Club:
 

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DSV-Nr.:

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Geburtsdatum:
 

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Ich beabsichtige mein Boot im
 

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Gastverein

unterzubringen.
 

 

Bestätigung:
Unsere Tochter/unser Sohn besitzt das Freischwimmerzeugnis und kann bei der Regattateilnahme ihr/sein Boot bei jedem Wind und Wetter beherrschen.
Durch meine Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Meldebestimmungen mit dem Haftungsausschluss an.

Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten: