SCMa 28. / 29. April 2012
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- Ausschreibung -
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Klassen: |
Optimisten A
+ B |
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Revier: |
Steinhuder Meer |
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Veranstalter: |
Wettfahrtvereinigung
Steinhuder Meer e.V. |
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Ausrichter: |
Segel-Club
Mardorf e.V., Uferweg 128, 31535 Mardorf |
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Wettfahrten: |
Geplant sind 4 Wettfahrten
mit einem Streicher. Der Kurs wird bei der Steuermannsbesprechung
bekanntgegeben. |
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Startzeit: |
Ankündigung
zur 1. Wettfahrt: Samstag, 12:55 Uhr.
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Preise: |
Pokale werden für das
erste Drittel vergeben. Alle weiteren Regatta-teilnehmer/innen erhalten
Erinnerungsgaben. Preise werden nicht nachgesandt. |
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Startgeld: |
Das Startgeld beträgt 15,00 Euro und ist spätestens eine Stunde
vor dem ersten Start im Wettfahrtbüro zu entrichten. Mit der Abgabe der Meldung |
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Wettsegel-bestimmungen: |
Gesegelt
wird nach den gültigen WR der ISAF, den Zusatzbe-stimmungen des DSV, den
Klassenvorschriften und den Segelanweisungen. Die Segelanweisungen sind im
Regattabüro erhältlich. |
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Wertung: |
Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point Punktsystem gemäß WR. |
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Sicherungsboote: |
Für Jugendbootklassen können zusätzliche externe
Sicherungsboote angemeldet werden. Von den Fahrern ist eine Gebühr von 10,- Euro
beim Veranstalter zu zahlen. Außerdem muss eine Kennzeichnungsflagge gefahren
werden, die beim Veranstalter für 20,- Euro Pfand ausgeliehen werden kann. |
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Verpflegung: |
„Hamburgerschlacht“
und ein Getränk am Samstag; |
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Unterkunft: |
Auf
dem Clubgelände ist kaum Platz für Fahrzeuge und Zelte vorhanden.
Übernachtungsmöglichkeiten bestehen auf den umliegenden Campingplätzen
(Nordufer u. Niemeyer), in der Jugendherberge (Möwengrund 2,
Tel.: 05036/457) und in den Beherbergungsbetrieben in Mardorf. |
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Anfahrt: |
Der Segel-Club Mardorf hat sein Clubgelände am Nordufer des Steinhuder Meeres: 31535 Neustadt, OT Mardorf, Uferweg 128. Zufahrt aus Richtung Neustadt oder vom Ortsteil
Mardorf über die Meerstraße. Hinweise mit „Opti“Symbol und Schilderbaum an der
Straßenseite. |
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Meldestelle: |
Ulf Pansa, Ovelgönner Weg 15, 32549 Bad Oeynhausen, |
Teilnahme-berechtigung: |
Segler/innen der Gruppe A müssen die Startberechtigung |
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Sicherheitsbe-bestimmungen: |
Zugelassen
sind nur Boote, die mit den vorgeschriebenen Auftriebskörpern bzw.
entsprechenden Sicherheitsein- richtungen,
gem. Klassenvorschrift, versehen sind. |
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Meldeschluß: |
17.04.2012 !!! |
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Hinweis zur Meldung: |
Eine Meldung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten enthält und bestätigt wird, dass der/die
teilnehmende Jugendliche das Freischwimmerzeugnis besitzt und die in der
Anmeldung auf der Rückseite der Ausschreibung erfragten Angaben gemacht sind. |
M e l d e b e s t i m m u n g
1. In Ergänzung zu den WR - Regel 46 und 75 - muss der für die Führung des gemeldeten Bootes Verantwortliche einen gültigen DSV-Führerschein, bzw. bei ausländischen Teilnehmern, einen gültigen Befähigungsnachweis des Landesverbandes besitzen.
2. Die Abgabe einer Meldung (auch formlos oder telefonisch) verpflichtet
in jedem Fall zur Zahlung des Meldegeldes.
Die Annahme der Meldung wird nicht bestätigt. Lediglich bei einer Absage wird
der/die Meldende rechtzeitig benachrichtigt, und auch nur dann wird das
Meldegeld erstattet. Achtung! Es wird eindringlich auf die Einhaltung
von WR 77 verwiesen.
3. Das Meldegeld ist am 28. April 2012, spätestens bis eine Stunde vor dem
Start, im Regattabüro zu zahlen. Sollte ein/eine Teilnehmer/in bis dahin nicht
bezahlt haben, bzw. die Zahlung nicht nachweisen können, wird das Boot nicht
gewertet.
Bitte den Meldeschluss beachten, es gilt der Eingang bei der Meldestelle.
Auf Nachmeldungen wird ein Aufschlag von 5,00 € erhoben.
4. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Regatten vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen im Regattabüro vorzulegen.
5. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit
auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die
Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die
Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten,
entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter -
Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich
anerkannt.
6. Mit der Unterschrift auf der Meldung erkläre ich mich einverstanden, dass Namen und Bilder der Regattateilnehmer/innen veröffentlicht werden dürfen.
Meldung zum Baldaufpokal und Büsselbergpreis 2012
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Meldeschluss: |
17.04.2012, Eingang
Meldestelle |
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Meldestelle: |
Ulf Pansa, Ovelgönner Weg 15, 32549 Bad Oeynhausen, |
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Klasse: |
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Fax: |
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DSV-Nr.: |
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unterzubringen. |
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Bestätigung:
Unsere Tochter/unser Sohn
besitzt das Freischwimmerzeugnis und kann bei der Regattateilnahme ihr/sein
Boot bei jedem Wind und Wetter beherrschen.
Durch meine Unterschrift
erkenne ich die vorstehenden Meldebestimmungen mit dem Haftungsausschluss an.
Datum und Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten: